Schwefelkerze zum Schwefeln 700 g
Schwefelkerze zum Ausschwefeln 700 g
Schwefelkerze zur Desinfektion durch Ausschwefeln von Zargen, Bienenhäusern und
weiterer Imkereiausrüstung einschließlich Verarbeitungsräumen, Lagerräumen für
Lebensmittelzwecke usw. Werden auch zum Schwefeln von Weinkellern,
Kelterräumen, Kartoffellagern, Obstlagern verwendet. Die Anwendung besteht im
Anzünden in einem bestimmten Raum, wodurch Schwefeldioxid entsteht, das
Mikroorganismen vernichtet. Die Kerze tropft beim Brennen, daher ist eine
Aufbewahrung in einem feuerfesten Behälter zum Auffangen des Schwefels
notwendig. Eine Kerze reicht zum Ausschwefeln eines Raumes von etwa 10 – 15 m³.
Räumen Sie den Raum vor dem Schwefeln vollständig aus. Verlassen Sie den Raum
oder Bereich nach dem Anzünden der Kerze sofort und verschließen Sie ihn so gut
wie möglich. Zeitraum für die Wirkung: 2 - 4 Stunden. Nach 4 Stunden lüften Sie
den Raum gründlich.
Beim Brennen wird Schwefeldioxid freigesetzt, ein giftiges Gas, CAS
7446-09-5.
Schwefel (chemisches Zeichen S, lateinisch Sulphur) ist ein nichtmetallisches
chemisches Element gelber Farbe, das relativ häufig in der Natur vorkommt. Es
gehört zur Gruppe der Chalkogene. Schwefel war bereits im Altertum bekannt und
diente z.B. im alten China als eine der Komponenten des Schießpulvers. Als
Bestandteil verschiedener Sprengstoffe und Feuerwerksartikel wird Schwefel bis
heute verwendet, auch wenn nach der Erfindung des Dynamits die Bedeutung dieser
Mischungen erheblich gesunken ist. In der chemischen Industrie wird elementarer
Schwefel hauptsächlich zur Vulkanisation von Kautschuk verwendet. Die Menge des
zugesetzten Schwefels bestimmt dann die Härte des erhaltenen Produkts. Weiterhin
ist elementarer Schwefel Grundstoff für die Herstellung von Schwefelsäure.
Schwefel ist ein wichtiger Bestandteil verschiedener Fungizide, also Mittel, die
gegen das Wachstum von Pilzen und Schimmel wirken. Das Schwefeln von Kellern und
Fässern zur Aufbewahrung von Wein oder Bier verhindert wirksam die Vermehrung
unerwünschter Schimmelpilze und Mikroorganismen.
Sicherheitshinweis
GHS07 - reizende Stoffe GHS07 - reizende Stoffe
Signalwort: Warnung
H315 Verursacht Hautreizungen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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